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   VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99   

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https://dejure.org/2004,16673
VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99 (https://dejure.org/2004,16673)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.06.2004 - 25 A 389.99 (https://dejure.org/2004,16673)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 25 A 389.99 (https://dejure.org/2004,16673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksenteignung zur Zeit des Dritten Reichs; Bestimmung der Höhe des Verkaufserlöses anhand des tatsächlich erzielten Betrages und nicht anhand des erzielbaren Betrages; Vorliegen eines Erlöses wenn tatsächlich nie ein Erlös geflossen ist; Bestehen eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkaufserlösabführung; Entschädigungsfonds; Schadensersatzanspruch; Modrow-Kauf; Verkehrswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Kurzinformation)

    § 242 BGB; § 10 EntschG; § 68 SachenRBerG; Art. 104a GG
    Kein Schadensersatzanspruch bei Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke unter dem Verkehrswert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 47.01

    Veräußerungserlös, erzielter; erzielter Veräußerungserlös; Auskehr eines

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99
    Am 20. Juni 2002 erging das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (3 C 47/01, VIZ 2002, S. 626 f.), mit dem entschieden wurde, der Abführungsanspruch nach § 10 Abs. 1 Nr. 11 EntschG beschränke sich auf den entsprechend der Vereinbarung tatsächlich zugeflossenen Betrag.

    Die Beteiligten haben sich der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Juni 2002 - 3 C 47/01 -, VIZ 2002, S. 626 f.) angeschlossen, der auch die Kammer folgt.

    Ob für die Fälle kollusiven Zusammenwirkens (vgl. zu diesem Argument schon das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2002, a.a.O. und Broschat in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG , Bd. 2, § 10 EntschG Rdnr. 67 a) oder bewusst schikanösen Verhaltens (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. März 1980, Buchholz 11, Art. 104 a GG, Nr. 4, S. 12 f.) etwas anderes gelten muss, kann offen bleiben.

  • KG, 26.04.1994 - 1 W 2018/94

    Nichtigkeit eines Veräußerungsvertrages über ein volkseigenes Grundstück in der

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99
    Das Vertrauen der Erwerber, die noch mit dem Magistrat einen Kaufvertrag unter Vereinbarung eines Vorkaufsrechts geschlossen hätten, sei schutzwürdig, da der Magistrat durch die nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 26. April 1994 - 1 W 2018/94 -, VIZ 1995, S. 56 ff.) mit DDR- Recht unvereinbare Vorkaufsrechtsklausel in den Verträgen selbst die Ursache für deren Nichtigkeit gesetzt habe.

    Das weiter vom Kläger für seine Praxis herangezogene Argument, der Magistrat habe durch die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts im notariellen Vertrag mit nachfolgender Grundbuch-Vormerkung, die nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 26. April 1994, VIZ 1995, S. 56) zur Nichtigkeit der Verträge führten, diese Unwirksamkeit selbst herbeigeführt und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen, trifft allerdings für den vorliegenden Fall nicht zu.

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99
    Der Hinweis der Beklagten auf den Haftungsanspruch aus Art. 104 a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG ändert daran nichts (vgl. BVerwGE 96, 45, 48 f.) [BVerwG 18.05.1994 - 11 A 1/92] .

    Im Übrigen ist der Bund kein Dritter im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB (BVerwGE 96, 45, 50) [BVerwG 18.05.1994 - 11 A 1/92] .

  • BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99
    Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für einen verwaltungsrechtlichen Bund-Länder-Streit ist nach der gebotenen einschränkenden Auslegung nur bei Streitigkeiten gegeben, die in ihrer Eigenart gerade durch die Beziehung zwischen Bund und Ländern geprägt sind und sich ihrem Gegenstand nach einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (BVerwGE 60, 173 f. [BVerwG 28.05.1980 - 7 A 2/79] ; E 87, 171; NVwZ 2003, 620).

    Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es sich bei einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen wie dem Entschädigungsfonds, der zwar (auch nur im. rechtsgeschäftlichen Verkehr) unter seinem Namen handeln, klagen oder verklagt werden kann ( § 9 Abs. 3 EntschG ), nicht um den "Bund" im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO handelt (BVerwG, NVwZ 2003, 620).

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99
    Das Prinzip der Bundestreue konstituiert oder begrenzt Rechte und Pflichten innerhalb eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen Bund und Ländern, begründet aber nicht selbstständig ein Rechtsverhältnis zwischen ihnen; die wechselseitigen rechtlichen Beziehungen, innerhalb deren Treue zu wahren ist, müssen (bereits) bestehen (BVerfGE 13, 54 f.).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99
    Ob diese Anspruchsgrundlage sich auf die Bundesauftragsverwaltung beschränkt (so wohl BVerwGE 100, 56, 60) [BVerwG 30.11.1995 - 7 C 56/93] , kann die Kammer dahinstehen lassen, denn die Veräußerung eines Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten unterfällt jedenfalls nicht dem Begriff der nicht "ordnungsgemäßen Verwaltung".
  • BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79

    Staatsverträge - Zustimmung des Landtags - Gesetzgebung - Kündigung des

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99
    Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für einen verwaltungsrechtlichen Bund-Länder-Streit ist nach der gebotenen einschränkenden Auslegung nur bei Streitigkeiten gegeben, die in ihrer Eigenart gerade durch die Beziehung zwischen Bund und Ländern geprägt sind und sich ihrem Gegenstand nach einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (BVerwGE 60, 173 f. [BVerwG 28.05.1980 - 7 A 2/79] ; E 87, 171; NVwZ 2003, 620).
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